Gesetzliche Anerkennung von Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen
Der Bundestag erkennt Solidargemeinschaften als Alternative zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung und zulässige anderweitige Absicherung im Krankheitsfall an. Dies entschied das Parlament am 6. Mai 2021 im Rahmen des Digitale-Versorgung-und-Pflegegesetzes (DVPMG) in Berlin.
Im Folgenden finden Sie einige Interessante Links mit Informationen rund um den Weg zur gesetzlichen Anerkennung von Solidargemeinschaften:
- Stellungnahme der BASSG an das BMG im Rahmen des MDK-Reformgesetzes
- Stellungnahme der BASSG an den Ausschuss für Gesundheit
- Experten begrüßen Neuregelungen in der digitalen Gesundheitsversorgung
- Kleine Solidargemeinschaften als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall
- Bärbel Bas - Lobby-Gespräche
- Saarbrücker Zeitung - Solidargemeinschaften erhalten die Anerkennung durch das Gesundheitsministerium