Der Bundestag erkennt Solidargemeinschaften als Alternative zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung und zulässige anderweitige Absicherung im Krankheitsfall an. Dies entschied das Parlament am 6. Mai 2021 im Rahmen des Digitale-Versorgung-und-Pflegegesetzes (DVPMG) in Berlin.
Im Folgenden finden Sie einige Interessante Links mit Informationen rund um den Weg zur gesetzlichen Anerkennung von Solidargemeinschaften: