Gesetzliche Anerkennung von Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen

Der Bundestag erkennt Solidargemeinschaften als Alternative zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung und zulässige anderweitige Absicherung im Krankheitsfall an. Dies entschied das Parlament am 6. Mai 2021 im Rahmen des Digitale-Versorgung-und-Pflegegesetzes (DVPMG) in Berlin.

Im Folgenden finden Sie einige Interessante Links mit Informationen rund um den Weg zur gesetzlichen Anerkennung von Solidargemeinschaften: