Nach dieser Entscheidung des Finanzgerichts Münster können viele Mitglieder von Solidargemeinschaften aufatmen: Gemeinsam mit dem Hessischen Finanzgericht hat es entschieden, dass Beiträge an eine Solidargemeinschaft steuerlich absetzbar sind.
Damit gab es einem Ehepaar recht, das gegen das Finanzamt geklagt hatte, weil es die Mitgliedsbeiträge zur Samarita nicht als Sonderausgaben anerkannt bekommen hatte.