Berlin, Bremen (epd). Der Bundestag erkennt Solidargemeinschaften als Alternative zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung und zulässige anderweitige Absicherung im Krankheitsfall an. Dies entschied das Parlament am 6. Mai im Rahmen des Digitale-Versorgung-und-Pflegegesetzes (DVPMG) in Berlin. Dieses Gesetz trat am 9. Juni 2021 in Kraft.
Das Prinzip Verantwortung
Gesundheit absichern – aber anders: Solidargemeinschaften wie Samarita zeigen, dass es neben gesetzlicher und privater Krankenversicherung noch einen dritten Weg gibt. Im Mittelpunkt stehen Eigenverantwortung, Solidarität und ein bewusster Umgang mit medizinischen Leistungen. Ein Modell, das gerade in Zeiten steigender Krankenkassenbeiträge neue Aufmerksamkeit verdient. Zum Presse Artikel bei Samarita