Berlin, Bremen (epd). Der Bundestag erkennt Solidargemeinschaften als Alternative zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung und zulässige anderweitige Absicherung im Krankheitsfall an. Dies entschied das Parlament am 6. Mai im Rahmen des Digitale-Versorgung-und-Pflegegesetzes (DVPMG) in Berlin. Dieses Gesetz trat am 9. Juni 2021 in Kraft.
Finanzgerichte bestätigen die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge an eine Solidargemeinschaft
Bremen, 3. Juni 2024 – Positive Wende bei den Finanzgerichten: Das Finanzgericht Münster und das Hessische Finanzgericht erkennen Beiträge als steuermindernde Sonderausgaben an und stellen Solidargemeinschaften endlich mit gesetzlichen und privaten Kassen gleich. Die jahrelange Ungleichbehandlung der Solidargemeinschaften scheint an ihr Ende zu kommen. Viele Finanzämter lehnten es in der Vergangenheit